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   BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04   

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BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04 (https://dejure.org/2004,12209)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2004 - 2 WD 4.04 (https://dejure.org/2004,12209)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 (https://dejure.org/2004,12209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    SG § 13; BUKG § 12 Abs. 1, 2; ATGV § 5 Abs. 1; BBesG § 55 Abs. 2 Satz 1, § 56 Abs. 1, § 57; AUV § 4 Abs. 1; § 12 Abs. 1
    Umzug; Umzugswilligkeit; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft; Auslandstrennungsgeld; Aufwandsentschädigung; Auslandszuschlag; Kaufkraftausgleich.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 350
  • NVwZ-RR 2005, 484
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 13.03.1980 - 1 D 101.78

    Umzug - Vorliegen der Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    "Uneingeschränkt umzugswillig" ist der Berechtigte dann, wenn er die Absicht hat, seinen Lebensmittelpunkt an den neuen Dienstort endgültig zu verlegen (Urteil vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - <BVerwGE 63, 346 [349]>).

    Entscheidend für die Erfüllung der objektiven Voraussetzungen eines Umzuges ist allein die Tatsache, dass er die Wohnung am neuen Wohnort mit einer Einrichtung versieht, die objektiv ihm und seinen Familienangehörigen uneingeschränkt das Wohnen ermöglicht und dass er diese Wohnung subjektiv in der Absicht bezieht, dass dies der Mittelpunkt des Familienlebens sein soll, an dem die Familienmitglieder - ungeachtet ihrer beruflichen und sonstigen auswärtigen Verpflichtungen und Betätigungen - zusammenkommen, wohnen und gemeinsam leben (Urteil vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - ).

    Eine An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt lässt per se keinen sicheren Rückschluss auf die Beantwortung der Frage zu, ob der Bedienstete (und/oder sein Ehegatte) im tatsächlichen Sinne den Mittelpunkt des Familienlebens von einem Ort an einen anderen verlagert und damit einen Umzug vollzogen hat (vgl. dazu Urteil vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - ).

    Ob und wie lange die häusliche Gemeinschaft nach dem Umzug tatsächlich fortgesetzt wird, ist für die Erstattung der Auslagen für die Umzugsreise irrelevant (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1968 - IV 643/66
    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    Die Umzugsbereitschaft des Ehegatten und/oder der Kinder wird nicht vorausgesetzt (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 1968 - IV 643/66 - <ZBR 1970, 64; abgedruckt in Kopicki/Irlenbusch, a.a.O., Teil D Nr. 17; ebenso Meyer/Fricke, Umzugskosten im öffentlichen Dienst, § 2 TGV RNr. 45>).

    Allerdings bedarf bei fehlender Umzugsbereitschaft zur häuslichen Gemeinschaft gehörender berücksichtigungsfähiger Personen die Frage der uneingeschränkten Umzugswilligkeit des Berechtigten besonders sorgfältiger Prüfung (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 1968 - IV 643/66 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. November 1983 - 1 A 1245/81 - Meyer/Fricke, a.a.O., RNr. 47).

    Ist die Umzugswilligkeit des Ehepartners aufgrund konkreter Anhaltspunkte zweifelhaft oder ist sie nicht vorhanden, kann dies allerdings Zweifel an der eigenen Umzugsbereitschaft des Berechtigten begründen, insbesondere wenn etwa Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 1968 - IV 643/66 - ) und in der häuslichen Gemeinschaft leben.

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02

    Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    Denn nur eine durch strafrichterliches Urteil, nicht aber eine durch Strafbefehl erfolgte Verurteilung begründet die Bindungen nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO (stRspr., vgl. zuletzt Urteile vom 11. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 3.02 - und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 34.02 - <BVerwGE 118, 262 [263 ff.]>), sodass sich die Frage eines Lösungsbeschlusses nach § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO vorliegend nicht stellt.
  • BVerwG, 23.11.1988 - 6 C 68.86

    Beamter - Versetzung - Umzugsbereitschaft - Wohnbedarf - Bemessungsregeln

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    Das Tatbestandsmerkmal der Umzugswilligkeit beschreibt eine innere, indiziell anhand objektiver und subjektiver Kriterien zu ermittelnde Einstellung des versetzten oder abgeordneten Bediensteten (vgl. Urteil vom 23. November 1988 - BVerwG 6 C 68.86 - ZBR 1990, 127>; Kopicki/Irlenbusch, a.a.O., § 2 TGV RNr. 3).
  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 A 1.03

    Auslandstrennungsgeld; Widerruf der Umzugskostenvergütungszusage; Kenntnis des

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    Nach dem klaren Wortlaut der Regelung in § 12 Abs. 2 BUKG i.V.m. § 5 Abs. 1 ATGV kommt es für die Gewährung von ATG und die AE nach Abschnitt V AER allein auf die Umzugswilligkeit des "Berechtigten" an (so auch - allerdings ohne nähere Begründung - im Urteil vom 30. Oktober 2003 - BVerwG 2 A 1.03 - <NVwZ-RR 2004, 272 = IÖD 2004, 26>).
  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 10/86

    Student - Studium - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt - Eigene Wohnung -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    Auch das Bundessozialgericht sieht eine Familiengemeinschaft trotz räumlicher Trennung weiter als gegeben an, wenn die Trennung nur vorübergehender Natur ist, etwa zur Durchführung einer Schul- oder Berufsausbildung (vgl. Urteil vom 17. Mai 1988 - BSG 10 RKg 10/86 - <ZBR 1989, 82>).
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 10 UF 694/01

    Inhaftierung eines Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    Auch zu § 1567 BGB ist überwiegend anerkannt, dass ein Getrenntleben der Eheleute bei einer gelockerten häuslichen Gemeinschaft (Wochenendehe, Auslandsaufenthalt, Strafhaft) erst dann vorliegt, wenn die Änderung der Einstellung eines Ehepartners durch objektiv bewertbares Verhalten nach außen in Erscheinung tritt (z.B. Mitteilung der Scheidungsabsicht, Aufgabe bisher noch vorhandener häuslicher Gemeinsamkeiten, Einstellen der Besuche bei dem anderen, vgl. BGB-RGRK, 10. Aufl., § 1567 RNr. 30 m.w.N; LAG Nürnberg, Urteil vom 3. Juni 1988 - 4 Sa 451/97 - anders dagegen OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 2002 - Az 10 UF 694/01 - <MDR 2002, 762>, das bei einer mehrjährigen Haft das Fehlen einer häuslichen Gemeinschaft bejahte).
  • LAG Nürnberg, 03.06.1998 - 4 Sa 451/97

    Anforderungen an das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    Auch zu § 1567 BGB ist überwiegend anerkannt, dass ein Getrenntleben der Eheleute bei einer gelockerten häuslichen Gemeinschaft (Wochenendehe, Auslandsaufenthalt, Strafhaft) erst dann vorliegt, wenn die Änderung der Einstellung eines Ehepartners durch objektiv bewertbares Verhalten nach außen in Erscheinung tritt (z.B. Mitteilung der Scheidungsabsicht, Aufgabe bisher noch vorhandener häuslicher Gemeinsamkeiten, Einstellen der Besuche bei dem anderen, vgl. BGB-RGRK, 10. Aufl., § 1567 RNr. 30 m.w.N; LAG Nürnberg, Urteil vom 3. Juni 1988 - 4 Sa 451/97 - anders dagegen OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 2002 - Az 10 UF 694/01 - <MDR 2002, 762>, das bei einer mehrjährigen Haft das Fehlen einer häuslichen Gemeinschaft bejahte).
  • BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    Denn nur eine durch strafrichterliches Urteil, nicht aber eine durch Strafbefehl erfolgte Verurteilung begründet die Bindungen nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO (stRspr., vgl. zuletzt Urteile vom 11. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 3.02 - und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 34.02 - <BVerwGE 118, 262 [263 ff.]>), sodass sich die Frage eines Lösungsbeschlusses nach § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO vorliegend nicht stellt.
  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 24/51

    Trennung der Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04
    Von den dargelegten Kriterien ist auch der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei der Auslegung des Begriffs der häuslichen Gemeinschaft im Rahmen des damaligen § 122 Abs. 1 BBG ausgegangen, wobei er auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum damaligen § 48 EheG zurückgriff, die zum Getrenntleben den klar erkennbaren Willen mindestens eines Ehegatten forderte, die häusliche Gemeinschaft nicht mehr fortzusetzen (Urteil vom 10. Dezember 1965 - BVerwG 6 C 35.64 - <BVerwGE 23, 52 [54 f.] = Buchholz 232 § 122 BBG Nr. 2 mit Verweis auf BGHZ 4, 279; 38, 266>) und die daher auch bei der Heimunterbringung eines Ehegatten, auch wenn diese länger als zwei Jahre dauern sollte, die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft ohne nach außen erkennbaren Willen verneinte.
  • BGH, 23.11.1962 - IV ZR 134/62

    Dreijahresfrist des § 48 Abs. 1 EheG

  • BVerwG, 10.12.1965 - VI C 35.64

    Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft als Voraussetzung für einen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 11 S 1931/91

    Trennungsgeld: Examenszeit des Ehepartners und zwingender persönlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 12 A 3538/99

    Gewährung eines Ausstattungsbeitrages und einer Pauschvergütung für die Kosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1973 - I A 378/72
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1982 - 1 A 1861/80
  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 14 BV 14.1493

    Ein Umzug, für den nach entsprechender Zusage eine Umzugskostenvergütung zu

    Etwas anderes folge auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - (BVerwGE 120, 350), da diese sich ihrem Gesamtzusammenhang nach in erster Linie auf die Frage beziehe, ob eine Umzugswilligkeit des berechtigten Beamten vorliege, wenn die Umzugswilligkeit der Familienangehörigen zweifelhaft sei.

    Auch in dem vom Verwaltungsgericht und vom Beklagten zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - (BVerwGE 120, 350) ging es nur um die Voraussetzungen für eine Gewährung von Trennungsgeld, weil der Kläger im dortigen Verfahren - im Gegensatz zum Kläger hier - trotz der erteilten Umzugskostenvergütungszusage Trennungsgeld erhalten hatte und so die Frage der Umzugswilligkeit des Beamten und seiner Familie inmitten stand.

    In diesem Sinne liegt ein vollzogener Umzug folgerichtig dann vor, wenn der Beamte am neuen Wohnort eine Wohnung mit einer Einrichtung versehen hat, die ihm und seiner Familie das endgültige Wohnen ermöglicht, und wenn er die neue Wohnung in der Absicht bezogen hat, dort mit seiner Familie endgültig wohnen zu bleiben (BVerwG, U.v. 13.3.1980 - 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346; U.v. 27.4.2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 330).

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

    Hat der Trennungsgeldberechtigte einen Ehegatten, einen Lebenspartner, einen Lebensgefährten oder sonstige Familienangehörige, kommt es für die Verlagerung des Lebensmittelpunkts auch auf deren Nachzug an (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 und vom 24. Juli 2008 - 2 C 6.07 - Buchholz 262.1 § 1 ATV Nr. 1 Rn. 16).

    Bei diesem Umzug ist es ohne Belang, ob und in welchem Umfang der Soldat eine Wohnung oder Mobiliar an dem alten Wohnort zurückgelassen hat und wie weit sich darin das Familienleben weiterhin zeitweilig oder vorübergehend abspielen soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 und vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 ).

    Eine An- und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt lässt keinen sicheren Rückschluss auf die Beantwortung der Frage zu, ob ein Soldat im tatsächlichen Sinne den Mittelpunkt seines Familienlebens von einem Ort an einen anderen Ort verlagert und damit einen Umzug im trennungsgeldrechtlichen Sinne vollzogen hat (BVerwG, Urteil vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 6.07

    Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung; Auslandstrennungsgeldverordnung;

    Bis zu dem Nachzug der Familie ist Wohnort noch der Ort, in dem sich die alte Wohnung befindet (Urteile vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 ; vom 27. April 2004 - BVerwG 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2 und vom 20. Juni 2000 a.a.O. ).
  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

    Denn nur eine durch strafrichterliches Urteil, nicht aber eine durch Strafbefehl erfolgte Verurteilung begründet die Bindungen nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 3.02 -, vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 34.02 - BVerwGE 118, 262 und vom 27. April 2004 - BVerwG 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05

    Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum

    Eine vorübergehende oder intermittierende häusliche Abwesenheit (z.B. wegen Abordnung, Versetzung und Wohnungsmangel am neuen Dienstort, Internats- oder Studienaufenthalt, Grundwehrdienst, Krankenhausbehandlung oder wegen in gegenseitigem Einvernehmen vereinbarter abweichender Lebensgestaltung) ist allerdings grundsätzlich unschädlich; sie unterbricht eine bestehende häusliche Gemeinschaft in der Regel nicht (vgl. dazu näher Urteil vom 27. April 2004 BVerwG 2 WD 4.04 BVerwGE 120, 350 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

    Nur eine durch strafrichterliches Urteil, nicht aber eine durch Strafbefehl erfolgte Verurteilung begründet jedoch die Bindungswirkung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO (stRspr, vgl. zuletzt Urteile vom 11. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 3.02 -, vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 34.02 - BVerwGE 118, 262 und vom 27. April 2004 - BVerwG 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2), sodass sich die Frage eines Lösungsbeschlusses nach § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO vorliegend nicht stellt.
  • BVerwG, 16.05.2006 - 2 WD 3.05

    Sexuelle Belästigung; entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung

    Aus dem Wortlaut des § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO, vor allem aber aus dem Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung, wonach ersichtlich nur die nach den rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien und Prozessregeln des Strafverfahrensrechts gefundenen tatsächlichen Feststellungen mit gesetzlicher Bindungswirkung ausgestattet sein können, ergibt sich zwingend, dass nur die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren, nicht aber diejenigen eines rechtskräftigen Strafbefehls Bindungswirkung entfalten (stRspr, Urteile vom 1. Juli - BVerwG 2 WD 34.02 - BVerwGE 118, 262 und vom 27. April 2004 - BVerwG 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 = Buchholz 232.1 § 5 ATGV Nr. 2).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 13.07

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Trennungsgeld für die Zeit eines Lehrgangs im

    Bis zu dem Nachzug der Familie ist Wohnort noch der Ort, in dem sich die alte Wohnung befindet (Urteile vom 13. März 1980 BVerwG 1 D 101.78 BVerwGE 63, 346 ; vom 27. April 2004 BVerwG 2 WD 4.04 BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2 und vom 20. Juni 2000 a.a.O. ).
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 A 31.16

    Trennungstagegeld und Reisebeihilfe; uneingeschränkte Umzugsbereitschaft

    Uneingeschränkte Umzugswilligkeit im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 BUKG beschreibt eine innere, indiziell anhand objektiver und subjektiver Kriterien zu ermittelnde Einstellung des Berechtigten (BVerwG, Urteile vom 23. November 1988 - 6 C 68.86 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 2 S. 3 und vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 2652/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Bewilligung einer Pendelentschädigung und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 -, BVerwGE 120, 350; Urteil vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 -, BVerwGE 63, 346, 348 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 4 S 936/20

    Auslandstrennungsgeld: Familiäre Lebensgemeinschaft - doppelte Haushaltsführung

  • VG Berlin, 13.11.2013 - 85 K 4.13

    Entfernung aus dem Dienst nach Betrug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2010 - 1 A 2460/07

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Trennungsgeld bei einer Versetzung in die USA;

  • VG Würzburg, 03.06.2014 - W 1 K 14.57

    Einem Beamten steht im Falle des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BayUKG Umzugskostenvergütung

  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1503

    Ein Umzug im Sinne der Art. 3, Art. 4 BayUKG liegt auch dann vor, wenn der Beamte

  • VG Kassel, 23.09.2004 - 7 E 850/02

    Gewährung von Trennungsgeld für den Zeitraum der Teilnahme an einem zweijährigen

  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2015 - 2 K 2/13

    Soldatenrecht

  • VG Cottbus, 08.08.2018 - 4 K 2103/17

    Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen

  • VG München, 23.08.2012 - M 17 K 12.160

    Umzugskostenvergütung bei Verlegung der Zweitwohnung

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